PD Dr. Hendrik Munsonius

Habilitationsschrift in einem Satz:
In meiner Habilitationsschrift habe ich gezeigt, wie die Ausrichtung des öffentlichen Amtes auf das Gemeinwohl im Gefüge von Programm, Person und Struktur realisiert werden kann.
In Göttingen seit: März 2006
Studienfächer (Studienorte): Rechtswissenschaften in Göttingen und Marburg und ein wenig Geschichte und Philosophie; später Evangelische Theologie in Marburg (berufsbegleitend)
Aktuelle Beschäftigung: Referent im Kirchenrechtlichen Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland und Privatdozent an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen
Forschungsschwerpunkte und Schwerpunkte in der Lehre: Evangelisches Kirchenrecht und Religions-(verfassungs-)recht
Woran haben Sie zuletzt gearbeitet?
Nach dem Abschluss meines Habilitationsverfahrens im Januar 2024 standen die Publikation der Habilitationsschrift (Das Amtsparadox, 2024), der Probevorlesung (Zwischen Wissenschaft und Politik. Der Konflikt der „Göttinger Sieben“ und seine gegenwärtige Bedeutung, 2025) und des Vortrags aus dem Kolloquium (Die rechtliche Feststellung des Bestehens politischer Parteien, DVBl. 2026/1) sowie eine Neuauflage meines Lehrbuchs zum Evangelischen Kirchenrecht auf der Agenda. Verschiedentlich hatte ich Anlass, mich mit dem Thema Kirche, Macht und Recht auseinanderzusetzen – ein Thema, das bisher nicht die gebührende Aufmerksamkeit gefunden hat. Außerdem bin ich an der Ausarbeitung einer neuen Grundordnung für die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck beteiligt.
Was steht als Nächstes an?
Vor allem drei Themenkomplexe haben mein Interesse geweckt: Zum einen beschäftigt mich die Frage, welche Bedeutung das Kirchenrecht als Grundlagenfach des rechtswissenschaftlichen Studiums neben Fächern wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie hat. Zum anderen sehe ich Forschungsbedarf hinsichtlich der Entwicklung des kirchlichen Verfassungsrechts seit der Trennung von Staat und Kirche (1918/19). Zu den einzelnen Landeskirchen gibt es allerhand Literatur, aber kaum eine vergleichende Darstellung. Und schließlich will ich mich eingehender mit der Rechtsgeschichte von Juden beschäftigen, bei der sich die Literaturlage ähnlich darstellt.
Was ist für Sie das Besondere an der Göttinger Religionsforschung?
Für die wissenschaftliche Behandlung des Kirchenrechts profitiere ich von der guten Zusammenarbeit mit der Juristischen und der Theologischen Fakultät und freue mich regelmäßig über die fakultätsübergreifende Beteiligung an Lehrveranstaltungen.