Stundensatzerhöhung und Vertragsdauer für studentische Hilfskräfte ohne und mit Bachelor-Abschluss / Hourly rate increase and contract duration for student assistants with and without a Bachelor’s degree (in German)
Laut der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom Dezember 2023 erhöht sich das Stundenentgelt für studentische Beschäftigte ohne Abschluss ab dem 1. April 2024 auf 13,25 Euro. Die Universität Göttingen wendet die Regelungen des Landes entsprechend an, sodass sich auch das Stundenentgelt für studentische Hilfskräfte mit Abschluss ab dem 1. April 2024 auf vorerst 13,25 Euro erhöht.
Bitte beachten Sie hierzu die angepasste Personalkostenkalkulationstabelle auf der Intranetseite der Abteilung Personaladministration und Personalentwicklung, Hilfskräfte.
Bitte denken Sie daran, dass durch die Erhöhung der Stundenentgelte die zurzeit geltende Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro pro Monat früher überschritten werden kann und planen dies für die Hilfskräfte mit ein. Sollten Änderungen der Arbeitszeit im Rahmen laufender Verträge erforderlich sein, teilen Sie dies bitte frühzeitig den Sachbearbeiter*innen im Hilfskraftbereich mit.
Des Weiteren wurde in der Tarifeinigung beschlossen, dass ab dem 1. April 2024 die Beschäftigungsverhältnisse mit studentischen Hilfskräften (mit und ohne Anschluss) in der Regel für ein Jahr begründet werden. In begründeten und im Antrag zu begründenden Ausnahmefällen können kürzere oder längere Zeiträume vereinbart werden. Bitte beachten Sie diese Vorgabe bei der zukünftigen Personalplanung. Bereits abgeschlossene Verträge werden nicht angepasst. Aufgrund der sehr kurzen Vorlaufzeit für das Sommersemester 2024 ist eine Ausnahme für eine kürzere Laufzeit unproblematisch möglich, sofern diese mit der bereits abgeschlossenen Planung oder ähnlich begründet wird (Übergangszeitraum). Ab dem Wintersemester 2024/25 beantragen Sie bitte bei studentischen Hilfskräften eine Vertragslaufzeit von einem Jahr.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeiter*innen im Hilfskraftteam gern zur Verfügung.