Sonderzahlung zum Ausgleich der Inflation für Beamt*innen / Special payment to compensate for inflation for civil servants (in German)

Der Niedersächsische Landtag hat am 13. März 2024 einem Gesetzentwurf zugestimmt, nach dem den niedersächsischen Beamt*innen Sonderzahlungen von insgesamt 3000 Euro gewährt werden. Diese sollen die Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise abmildern. Teilzeitkräfte erhalten die Sonderzahlung entsprechend ihrem Teilzeitumfang.

Dazu werden die tatsächlichen Verhältnisse, die am 9. Dezember 2023 vorgelegen haben, berücksichtigt. 

Damit wird der erste Teil der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 9. Dezember 2023 auf die niedersächsischen Beamt*innen übertragen. Die Übertragung der ebenfalls in den Tarifverhandlungen vereinbarten Entgeltsteigerungen soll in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden. Diese Übertragung auf die Beamtenschaft ist wesentlich komplexer. Damit die Beamt*innen nicht länger auf ihre Sonderzahlungen warten müssen, hat sich die Landesregierung für ein stufenweises Verfahren entschieden.

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Personalabteilung im Intranet.