Erste Hilfe für den Erwerb des Führerscheins

Nach Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wurde beschlossen, dass zukünftig für alle Führerscheinbewerberinnen und -bewerber eine Schulung in Erster Hilfe im Umfang von neun Unterrichtseinheiten notwendig ist.

Diese Schulung in Erster Hilfe ist inhaltlich identisch mit der betrieblichen Erste-Hilfe-Ausbildung. Somit kann dieser Seminarteilnahme auch als Ersthelfer*innen-Ausbildung im Betrieb angerechnet werden.

Um Ersthelfer*in zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten/eintägiges Seminar) erforderlich.

Weitere Informationen: Homepage der Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz