Gentechnische Arbeiten mit Immunmodulatoren

Das Gefährdungspotenzial replikationskompetenter Mikroorganismen (z.B. Viren oder Bakterien) kann durch das Einbringen subgenomischer Nukleinsäureabschnitte, welche in der Lage sind, das Immunsystem zu modulieren, entscheidend verändert werden. Was muss bei solchen Arbeiten beachtet werden?

Hintergrund

Werden Immunmodulatoren als Transgene in Organismen eingebracht, kann dies Auswirkungen auf die Pathogenität des Empfängers haben. Hierbei ist es denkbar, dass die Pathogenität verringert wird, aber natürlich können z.B. Immunsuppressoren die Pathogenität auch verstärken.

Die im Feb 2026 aktualisierte Stellungnahme der ZKBS (Az. 08020204.0002.0018) benennt verschiedene Arten von Immunmodulatoren wie z.B.

  • Zytokine wie z.B.  Interleukine (IL), Interferone, TNF
  • Antikörper und Ak-Fragmente
  • Antigene, Superantigene und antimikrobielle Peptide (HDPs)
  • Immunmodulierende Genprodukte von Pathogenen
  • Nicht-kodierende Nukleinsäuren wie sh- oder siRNAs, die gegen Komponenten des Immunsystems gerichtet sind

Einstufung

Die Bewertung des Gefährdungspotentials hängt stark vom jeweilig eingebrachten Immunmodulator und dem Empfängerorganismus ab. Daher sind die geplanten gentechnischen Arbeiten nicht als vergleichbar im Sinne des GenTG anzusehen. Somit ist eine Einzelfallbewertung der ZKBS notwendig.

Ausnahmen, für die keine Einzelfallbewertung der ZKBS notwendig ist:

  1. Es werden Empfängerorganismen verwendet, die kein Gefährdungspotenzial für Menschen und Tiere aufweisen und Menschen und Tiere nicht dauerhaft besiedeln oder infizieren können. (Siehe die Stellungnahme zu Baculoviren Az. 08020203.0002.0010).
  2. Es werden Kombinationen von Empfängerorganismen und Nukleinsäureabschnitte mit immunmodulierendem Potenzial verwendet, die bereits durch die ZKBS bewertet wurden (z. B. Übertragung des Gens für das humane Protein TRAIL auf Mastadenovirus caesari). Eine entsprechende Liste bereits bewerteter Kombinationen steht auf der ZKBS-Homepage zur Verfügung.
  3. Es werden subgenomische Nukleinsäureabschnitte übertragen, welche für Antikörper, Antikörperfragmente, mono- oder nanobodies kodieren, die nicht gegen regulatorische Bestandteile des Immunsystems gerichtet sind, um diese zu blockieren oder zu inhibieren.
  4. Es werden subgenomische Nukleinsäureabschnitte übertragen, welche für Proteinfragmente oder kryptische Peptide kodieren, die als Antigene eine spezifische, gegen diese Proteinfragmente oder kryptischen Peptide gerichtete Immunantwort auslösen und bei denen es sich nicht um Superantigene handelt.