Faktencheck Verkehrssicherheit
Müssen Radwege immer benutzt werden?
Nein.
Nur solche Wege, die mit einem der folgenden Verkehrszeichen (blaue Schilder mit Fahrrad-Piktogramm) ausgewiesen werden, sind benutzungspflichtig und müssen mit dem Rad befahren werden.

Dieser Radweg ist allein dem Radverkehr vorbehalten, andere Verkehrsteilnehmer*innen dürfen Ihn nur benutzen, wenn es durch ein Zusatzzeichen erlaubt ist. Radfahrer*innen dürfen nicht die Fahrbahn benutzen.

Radfahrer*innen haben erforderlichenfalls ihre Geschwindigkeit anzupassen (Schrittgeschwindigkeit!).

Diese eigentlich benutzungspflichtigen Radwege müssen allerdings nicht benutzt werden, wenn der Weg objektiv unbenutzbar ist; dann darf ausnahmsweise auf der Fahrbahn gefahren werden. Beispiele hierfür sind: Baustelle, parkende Fahrzeuge, Schnee und Glätte, Pflanzenbewuchs, Baumwurzeln, Schlaglöcher, etc.
Darüber hinaus gibt auch Radwege, die nicht oder nicht mehr ausgeschildert sind, obwohl sie weiter benutzt werden dürfen (Bauliche Radwege, die nicht mehr den gesetzlichen Standards genügen). Außerdem kann auf Gehwegen eine Nutzung durch Radfahrer*innen erlaubt werden (weißes Schild „Radfahrer frei“). In diesem Fall ist es freigestellt, mit dem Rad die Fahrbahn zu nutzen oder den Gehweg mit entsprechend angepasster Geschwindigkeit.
Bei Unkenntnis dieser Regelungen sind Autofahrer oft uneinsichtig, warum sie sich mit dem Radverkehr eine Fahrbahn teilen sollen. Die Radfahrer*innen werden dann bisweilen wegen ihres vermeintlichen Fehlverhaltens angehupt oder mit zu geringem Abstand überholt und dadurch gefährdet.
Unfalluntersuchungen belegen jedoch, dass die Zahl der Unfälle mit Radfahrer*innen sinkt, wenn sie die Fahrbahn gemeinsam mit Kraftfahrzeugen nutzen. Sie werden dann eher wahrgenommen. Unfallträchtig sind vor allem Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten; dort werden die Radfahrer*innen häufig von Autofahrer*innen übersehen. Auch die Verletzungsschwere bei den vorwiegend in Zusammenhang mit Radwegen auftretenden Abbiegeunfällen ist deutlich höher als bei Unfällen auf der Fahrbahn.
Egal ob Sie mit dem Auto oder dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind: Beachten Sie die Beschilderungen und Regelungen und verhalten Sie sich stets defensiv, auch zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer*innen.