Entsorgung von Ethidiumbromid und Ersatzfarbstoffen

Ethidiumbromid und Ersatzfarbstoffe werden in vielen Laboren eingesetzt – wohin mit den Abfällen?

In vielen Laboren an Uni und UMG werden die unterschiedlichsten Zellproben mit diversen Farbstoffsystemen angefärbt. Dabei entstehen oft Abfälle von Färbelösungen, Gele von Gelelektrophorese-Anwendungen und kontaminierte Feststoffe.

Färbelösungen werden in Kanistern gesammelt und entsorgt, Gele in Schraubdeckelfässern und kontaminierte Feststoffe in Blechtonnen. Für alle drei Fraktionen wird nicht unterschieden, ob diese mit Ethidiumbromid und/oder anderen Farbstoffen versetzt sind.

Kanister für Lösungen
Schraubdeckelfass für Gele
Blechtonne für Feststoffe

Durch die Verwendung von Ethidiumbromid Ersatzstoffen anstatt von Ethidiumbromid will man oftmals die Arbeitssicherheit für die Mitarbeitenden erhöhen und erwartet, dass Abfälle (verwendete Lösungen, Gele) nicht als gefährliche Abfälle entsorgt werden müssten oder sogar mit dem Abwasser abgegeben werden könnten. Diese Erwartungen werden nach derzeitigem Stand der Kenntnis in den allermeisten Fällen nicht erfüllt.

Wirkungsweise und Gefährdung:

Die Wirkungsweise von Stoffen, die zur Markierung von Nukleinsäuren genutzt werden, beruht oftmals auf der Interkalation in die Nukleinsäure. Dabei schieben sich Moleküle in die Doppelhelix der DNA ein. Durch diese Einlagerung werden die Replikation und Transkription der DNA gestört und es kann zu Mutationen kommen. Die Interkalation wird deshalb für die mutagene Wirkung von z. B. Ethidiumbromid verantwortlich gemacht. Aber auch andere Farbstoffe interkalieren wie Ethidiumbromid mit der DNA, weshalb auch ihnen mutagene Eigenschaften zugesprochen werden müssen. Nähere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Merkblatt: Entsorgung / Arbeitssicherheit: Ethidiumbromid Ersatzstoffe

Um falsche Entsorgungswege vermeintlich ungefährlicher Stoffe zu verhindern, wird nur in folgende Fraktionen eingeteilt:

  • Flüssigkeiten: wässrige oder wässrig-giftige Lösungen (auch mit Puffer etc.) für alle Farbstoffe; alkoholische/entzündliche Lösungen (mit oder ohne Säure), z.B. Coomassie
  • Gele: alle Gelsysteme (Acrylamid und Agarose) mit allen Farbstoffen
  • Kontaminierte Feststoffe: Handschuhe, Aufsaugpapier, Pipettenspitzen etc.

Für Abholungen solcher Abfälle und die Sammelmöglichkeiten können Sie sich bei Herrn Hoßbach vom Zentralen Sammellager informieren: jens.hossbach@zvw.uni-goettingen.de

Nutzen Sie bitte auch unsere anderen Infos, die bei Bedarf ständig aktualisiert werden. So können Sie sicher sein, dass die aktuelle Rechtslage berücksichtigt wird. Und falls noch weitere Fragen bestehen, sprechen Sie uns bitte an, damit wir weiterhelfen können.

Die Abfallbeauftragten: Fr. Dr. Schaefer, 39-24378 und Hr. Dr. Hoßbach, 39-24797