Brandschutz geht uns alle an!
Die Brandschutzordnung der Universität (ohne UMG) wurde in 2024 überarbeitet und liegt nun auch in englischer Sprache auf der Brandschutz-Homepage des Gebäudemanagements:
Brandschutz (ohne UMG) – Georg-August-Universität Göttingen
Wozu ist sie gut?
Zuerst und als oberstes Ziel dient die Brandschutzordnung dazu, Brände zu verhindern und somit Personen- und Tierleben zu schützen!
Als zweites wollen wir natürlich auch die Gebäude und die teilweise bedeutenden Sammlungen vor Schäden bewahren und die Umwelt nicht durch Brände belasten.
Und dazu können wir alle an der Universität beitragen. Die Brandschutzordnung ist in drei Teile gegliedert, welche sich an verschiedene Zielgruppen richten:
- Teil A wie Alarmplan, der in den Gebäuden aushängt und dazu dient, allen Personen, die sich im Gebäude aufhalten, eine kurze Info zu geben, wie ich mich im Brandfall richtig verhalte.
- Teil B richtet sich an sämtliche Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten, und gibt Hinweise, was ich wie handhaben kann und sollte. Es ist absolut sinnvoll diesen Part in der jährlichen Unterweisung anzusprechen, und jede*r sollte diesen Teil zur Kenntnis genommen haben.
- Teil C richtet sich an die Personen an der Universität, die mit besonderen Aufgaben betraut sind, wie Universitätsleitung, Leiter*innen der Einrichtungen, Brandschutzbeauftragte*r, Brandschutzsachverständige*r, Brandschutz-Helfer*in, Sicherheitsfachkräfte, Notfallmanager*in etc.
„Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ (OVG Münster 10A 363/86)
In diesem Sinn möchten wir Sie motivieren für diese Gemeinschaftsaufgabe an der Georg-August-Universität Ihren Teil beizutragen, zum Schutz aller.
Kontakt: Dipl.-Ing. Dagmar Reese (GM 119) dagmar.reese@zvw.uni-goettingen.de