Neuorganisation der Brandschutzhelfer-Ausbildung für Beschäftigte der Universität

Der betriebliche Brandschutz sieht neben der regelmäßigen Unterweisung aller Beschäftigten im Brandschutz eine Ausbildung von Brandschutzhelfern vor.

Die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung der Einrichtung. In der Regel ist bei einer normalen Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büroarbeitsplätze) ein Anteil von 5% der Beschäftigten ausreichend.

Zukünftig wird die Ausbildung über die Werkfeuerwehr der UMG stattfinden und es fallen keine Kosten dafür an. Die Ausbildung umfasst einen Theorie- und einen Praxisteil. Im Anschluss an die Ausbildung muss intern eine Einweisung durch die Vorgesetzten im jeweiligen betrieblichen Zuständigkeitsbereich erfolgen. Die Ausbildung sollte alle 3-5 Jahre aufgefrischt werden.

Die Anmeldung erfolgt über die Bildungsakademie. Bitte beachten Sie, dass es separate Kurse für Beschäftigte der Universität und der UMG gibt!

Bei Fragen können Sie sich gern an die Brandschutzbeauftragte der Universität Frau Zier wenden: angelina.zier@zvw.uni-goettingen.de; Tel.: 0551 39-24294