Wirksamkeitsprüfung – Gefährdungsbeurteilung

Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist Führungsaufgabe und ein fortlaufender Prozess in einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt.

Arbeitsprozesse in Forschung und Lehre, Technik, Klinik und Verwaltung sind über die Zeit mehr oder weniger intensiven Änderungen unterworfen. Somit ändern sich auch die Tätigkeiten und Arbeitsmittel der Beschäftigten und damit auch die Belastungen und Gefährdungen. Die Bearbeitung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung lässt sich in Form eines sog. Regelkreises visualisieren, der immer wieder neu zu durchlaufen ist.

Quelle: BG ETEM

Teil dieses Prozesses ist die sog. Wirksamkeitsprüfung. Hiermit ist die Überprüfung aller Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf ihre Wirksamkeit gemeint. Also, führen die gewählten Maßnahmen und Festlegungen tatsächlich zu einem ausreichend niedrigen Belastungs- und Risikolevel? Diese Überprüfung ist mitunter nicht so einfach und sollte sich an folgenden Kriterien orientieren:

  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
  • Erfüllung der berufsgenossenschaftlichen Vorgaben und Empfehlungen
    (Best Practice)
  • Stand der Technik
  • Neue gesicherte Erkenntnisse hinsichtlich Arbeitsmedizin/Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz
  • Umsetzung von Maßnahmen nach Unfällen oder Beinaheunfällen im eigenen Verantwortungsbereich und Unternehmen (hier Hochschule).

Diese Wirksamkeitsprüfung kann einzelnen Maßnahmen zugeordnet sein (siehe GB1_Maßnahmenverfolgung_Vorlage.xlsx), soll jedoch auch als Gesamtaussage alle selbst verantworteten Maßnahmen und Festlegungen einschließen. Dies wurde kürzlich auch von Seiten der Gewerbeaufsicht im Rahmen einer Begehung und Überprüfung in einer Einrichtung der Universität bekräftigt.

Um diese Wirksamkeitsprüfung als Gesamtaussage zu dokumentieren kann folgende Checkliste aus dem GöGeb-System herangezogen werden: GB1_Arbeitsschutzorganisation_GBU_Check.docx (auch zu finden auf dem Sharepoint GöGebS unter dem Unterpunkt „Arbeitsschutzorganisation/allgemeine Gefährdungsbeurteilung“.

Unter Punkt 14 der Tabelle in dieser Checkliste kann diese Aussage getroffen und verschriftlicht werden:

Nr.Grundlegende Dokumente/ ThemaAktuellNicht aktuellNicht zu-treffend
14.Stand der Umsetzung von Arbeitsschutz-Maßnahmen (Sind Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung, aus Begehungsberichten, aus Unfällen/ Beinaheunfällen dokumentiert, terminiert bzw. umgesetzt und geeignet zur Risikominderung (Wirksamkeitsprüfung)?)

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst oder die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz.