Aktualisierungspflicht Gentechnik

Ein Reminder zur Aktualisierungspflicht für Projektleiter und BBS im Bereich Gentechnik.

Auf die Pflicht zur Absolvierung eines 1-tägigen Aktualisierungskurs gem. §28 Abs. 3 GenTSV für Projektleiter und BBS alle fünf Jahre ist bereits oft hingewiesen worden. Auch wenn Sie bereits persönlich angeschrieben wurden, möchte ich den Newsletter für eine Erinnerung nutzen.

Bitte denken Sie daran, dass mit Stichtag 01.03.2026 Ihr letzter Fortbildungskurs nicht länger als fünf Jahre her sein darf (zB der 2-tägige Grundkurs oder der 1-tägige Aktualisierungskurs) und alle fünf Jahre ein Aktualisierungskurs absolviert werden muss (Stichtag ist das Datum auf Ihrer Teilnahmebescheinigung).

Die Teilnahmebescheinigung senden Sie bitte unaufgefordert als pdf an die biologische.sicherheit@zvw.uni-goettingen.de

Anbieter finden Sie hier (Achtung, 1-tägige Aktualisierungskurse stehen unten): https://www.uni-frankfurt.de/112565485/28_Gentechnik_Kurse