ZKBS News: Einstufungen und Stellungnahmen
Wie immer erhalten Sie einen Überblick über neue oder geänderte Einstufungen von Organismen, Stellungnahmen durch die ZKBS (Gentechnik) bzw. dem ABAS (Biostoffe).
259. Sitzung der ZKBS
Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen
Der Oomycet Phytophthora palmivora (nicht barrierefrei) [PDF, 232KB] sowie die Bakterien Aneurinibacillus migulanus, Paenibacillus polymyxa (nicht barrierefrei) [PDF, 214KB] und Phytobacter massiliensis* wurden als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 1 zugeordnet.
Das Bakterium Cedecea davisae [PDF, 237KB] sowie die Bakterien Citrobacter pasteurii*, Escherichia coli MS69-1 und MS200-1*, Pantoea septica* und Vibrio furnissii* wurden als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zugeordnet.
* Die Bakterien wurden im Rahmen einer gentechnischen Arbeit eingestuft. Eine allgemeine Stellungnahme existiert nicht.
260. Sitzung der ZKBS
Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen
Das Bakterium Lysinibacillus sphaericus wurde im Rahmen von gentechnischen Arbeiten als Spender- und Empfängerorganismus der Risikogruppe 2 zugeordnet.
Eignung von Komagataella phaffii als Teil biologischer Sicherheitsmaßnahmen
Nach § 8 Absatz 1 GenTSV werden spezifische, etablierte Laborstämme der Hefe Komagataella phaffii [PDF, 106KB] (früher: Pichia pastoris) als Teil einer biologischen Sicherheitsmaßnahme anerkannt. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Stellungnahme der ZKBS.
Aktualisierung der Stellungnahme zur Bewertung von GVO, in die Nukleinsäureabschnitte mit neoplastisch transformierendem Potential eingeführt wurden
Die Stellungnahme [PDF, 229KB] wurde dahingehend konkretisiert, dass auch primäre Zellkulturen Teil einer biologischen Sicherheitsmaßnahme sein können, sofern sie die dafür notwendigen Anforderungen der GenTSV erfüllen. Weiterhin wurde ergänzt, dass auch E. coli BL21-Stämme, die generell gut charakterisiert und apathogen sind, zusammen mit Vektoren, die die Bedingungen für eine biologische Sicherheitsmaßnahme erfüllen, und ein Onkogen enthalten, der Risikogruppe 1 zugeordnet werden können.