Strengere Regeln für Laserpointer

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weist in Ihrem Newsletter auf die neue Norm für Laserpointer hin. Mit der neuen Norm werden Verbraucherschutz und Produktsicherheit gestärkt.

Da Laserpointer weitverbreitete Quellen starker optischer Strahlung sind, können sie bei unsachgemäßer Verwendung Schäden an der Netzhaut verursachen. Für Laserpointer gelten in der Europäischen Union (EU) strengere Regeln: Seit September 2024 sind in der EU nur noch Verbraucher-Laser-Produkte der Laserklassen 1 und 2 erlaubt. Die maximal zulässige Leistung wird gemäß der neuen Norm EN 50689 für Laserpointer auf 1 Milliwatt (1mW) begrenzt.

Mit der neuen Norm wird auch die Marktüberwachung vereinfacht und somit gelangen weniger gefährliche Produkte auf den Markt.

BAuA und BfS empfehlen daher:

  • Kaufen und verwenden Sie – wenn überhaupt – möglichst nur Laserpointer der Klasse 1.
  • Kaufen Sie keine Laserpointer mit höheren Leistungen jenseits 1mW oder als Schnäppchen im Onlinehandel über einschlägige Marktplätze.
  • Kaufen Sie keine Laserprodukte, die im Europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate oder der nationalen Datenbank der BAuA für gefährliche Produkte www.baua.de/produktrueckrufe gelistet sind.
  • Richten Sie nie einen Laserstrahl auf Andere. Blicken Sie nie absichtlich in einen Laserstrahl. Bei einem unabsichtlichen Blick in einen Laserstrahl schließen Sie bewusst die Augen und bewegen Sie den Kopf aus dem Strahl.
  • Achten Sie auf Kennzeichnungen und Warnhinweise. Kaufen Sie keine Laserpointer, bei denen Informationen zur Leistung fehlen.
  • Bewahren Sie Laserpointer für Kinder und Jugendliche unzugänglich auf. Sie sind kein Spielzeug.“

Link zur kompletten Pressemitteilung: BAuA – Pressearchiv – Strengere Regeln für Laserpointer – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

(Wolter)