Sicherheitswerkbank: vor der Entsorgung ist einiges zu beachten.

Falls eine Sicherheitswerkbank ausrangiert werden soll und der Betrieb nicht nur dem Produktschutz gedient hat, sind einige Vorbereitungen zu treffen. Die Vorgehensweise beschreibt das Abfall-Infoblatt.

Die Koordinatorin Biologische Sicherheit (Dr. Sonja Voget, Tel. 39-24410) und die Abfallbeauftragten der Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz sind Ansprechpartnerinnen und müssen bei der beabsichtigten Entsorgung einer Sicherheitswerkbank vorher unbedingt hinzugezogen werden.

Nutzer*innen sind verpflichtet alle möglichen Gefahrenpotentiale und Kontaminationen der Werkbank offenzulegen (Formblatt ausfüllen).

Das Verfahren zur Dekontamination wird in Abstimmung mit der Genehmigung (Gentechnik, Biostoffe) und der Art der Nutzung (Umgang mit Gefahrstoffen) zusammen mit den Nutzer*innen festgelegt.

Vor der Abgabe einer Sicherheitswerkbank zur Entsorgung muss durch die Nutzer*innen ggf. eine geeignete Dekontamination durchgeführt und schriftlich bestätigt werden (Nutzung von Formblättern).

Die Abfallbeauftragten beraten in Abhängigkeit von den durch die Werkbank möglicherweise ausgehenden Gefahren (Kontaminationen), welcher Abfallart die Sicherheitswerkbank zuzuordnen ist und damit, welcher Entsorgungsweg genutzt werden sollte

Alle Informationen finden Sie im Abfallwegweiser Link Abfallwegweiser unter dem Stichwort „Sicherheitswerkbank“. Hier das Abfall-Infoblatt Link Abfall-Infoblatt SWB

Weitere Informationen bei der Abfallbeauftragten: Fr. Dr. Schaefer, Maria-Magdalena.Schaefer@zvw.uni-goettingen.de , Tel. 24378