Novelle der Gefahrstoffverordnung
Schon lange war sie angekündigt: am 5.12.2024 ist die Novelle der Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Neben der Klarstellung und Ergänzung schon vorhandener Punkte, ist das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe der Kategorie 1A und 1B vollständig implementiert worden und finden nun die Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand besondere Berücksichtigung.
Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass sich für den Laborbetrieb durch die Novelle bezüglich der Schutzmaßnahmen keine Änderungen ergeben werden, da Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen in der Regel im Laborabzug (gilt als geschlossenes System) stattfinden. Zur Zeit prüfen wir – auch Hinblick der Ankündigung der Änderung des untergesetzlichen Regelwerkes – in wie weit die Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung angepasst werden müssen.
Die BGRCI stellt auf ihrer Homepage ein anschauliches Video mit den Änderungen zur Verfügung.
Änderungen Gefahrstoffverordnung 2024 – BG RCI
(Wolter)