„Kleine“ Reisekostenzuschüsse
Ab Montag, 03. Juni 2024, können Anträge für „kleine“ Reisekostenzuschüsse (mit einer beantragten Fördersumme von max. 300 €) wieder beantragt werden. Dies betrifft sowohl Tagungs- als auch Recherchereisen.
Ab Montag, 03. Juni 2024, können Anträge für „kleine“ Reisekostenzuschüsse (mit einer beantragten Fördersumme von max. 300 €) wieder beantragt werden. Dies betrifft sowohl Tagungs- als auch Recherchereisen.