Verfahren zur Vornamens- und/oder Geschlechtseintragsänderung
Ab sofort können Studierende und Promovierende der Universität auch ohne amtliche Änderung oder standesamtlichen Nachweis unter ihrem/ihren gewünschten Vornamen und ihrem gewünschten Geschlechtseintrag studieren und promovieren. Die entsprechende Richtlinie wurde am 4. Mai in den amtlichen Mitteilungen veröffentlicht. Alle Informationen zum Änderungsverfahren sind hier zu finden.