Neu hier?
Zunächst möchten wir Sie herzlich willkommen heißen! Als Graduiertenschule für Gesellschaftswissenschaften werden wir Sie während Ihrer Promotion begleiten und nach Kräften unterstützen.
Hier stellen wir Informationen für Promovierende bereit, die gerade erst mit der Promotion begonnen haben bzw. neu in der GGG sind. Obwohl hauptsächlich für Neueinsteiger*innen gedacht, enthält diese Rubrik auch für erfahrene Promovierende relevante Informationen.
Zulassung zur Promotion
Übergreifende Informationen zu den ersten Schritten von der Zulassung zur Promotion bis zur Einschreibung finden Sie zusammengefasst auf der Seite des Servicebüros der Studienzentrale der Universität.
Darüber hinaus finden internationale Promovierende Informationen zur Promotion und zum Leben in Göttingen auf der gemeinsamen Informationsseite von Göttingen International und den Graduiertenschulen. Alle Fragen zu den Voraussetzungen, Bewerbungsfristen, zur Anerkennung von Studienabschlüssen und zum Ablauf der Promotion beantwortet Ihnen das Studiendekanat der jeweiligen Fakultät. Nachdem Sie eine Professorin bzw. einen Professor zur Betreuung Ihrer Promotion gefunden haben, klären Sie die Finanzierung z.B. mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer. Nach der Zulassung in der Fakultät immatrikulieren Sie sich beim Studierendenbüro der Universität. Diese Immatrikulation ist auch für Promovierende Pflicht.
Das Promotionsstudium
Es gibt zwei Wege zur Promotion in den Gesellschaftswissenschaften an der Universität Göttingen:
- im Promotionsstudiengang an der Juristischen, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät oder
- in einem Programm, z.B. einem Graduiertenkolleg.
Im Promotionsstudiengang durchlaufen Sie neben dem Schreiben der Dissertation bzw. der Fachaufsätze (kumulative Promotion) auch ein strukturiertes Studienprogramm. Dies besteht an der Juristischen Fakultät mindestens aus einem Kolloquium / einer Veranstaltung. An den anderen Fakultäten belegen Sie im Umfang von zumeist 20 Credits Kurse in Methoden und Schlüsselkompetenzen sowie Kolloquien. An der Universität Göttingen gibt es ausschließlich diese Form der Promotion.
Ein Programm fasst Promovierende zu einem bestimmten Thema zusammen. Diese Gruppen arbeiten interdisziplinär bzw. institutsübergreifend. Die aktuellen Programme, die Mitglied in der GGG sind, finden Sie unter www.uni-goettingen.de/de/81794.html.
Es ist Pflicht, dass Sie mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer eine Promotionsvereinbarung abschließen, in der Beginn, Thema und die Beteiligten Ihrer Promotion festgelegt werden. Sie sollten den Fortschritt Ihrer Arbeit mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer regelmäßig, mindestens aber einmal pro Jahr, besprechen und protokollieren.
Dabei geht es auch um die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis. Diese ist eine Selbstverpflichtung der Wissenschaft. Um wissenschaftliches Fehlverhalten zu vermeiden, haben die Universität Göttingen und die DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) eine Sammlung von Empfehlungen herausgegeben (siehe insbesondere die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis).
Bei der Promotion werden Sie nicht nur von einer Person, sondern von einem Betreuungsausschuss begleitet. Dieser Ausschuss besteht aus mindestens zwei, meistens drei Promotionsbetreuenden und Ihnen. Er hat den Sinn, dass Sie regelmäßig über den Fortschritt Ihrer Promotion sprechen und bei Schwierigkeiten gemeinsam eine Lösung finden.
Alle Promotionen haben gemeinsam, dass die Dissertation in der Fakultät eingereicht und die mündliche Abschlussprüfung in der Fakultät abgelegt wird. Das jeweilige Studiendekanat begleitet Ihre Promotion also in allen formalen Schritten.
Die Disputation
Nach der Begutachtung ihrer (kumulativen) Dissertation legen Sie die sog. „Verteidigung“ Ihrer Arbeit als mündliche Prüfung ab. Der Ablauf und die Beteiligten sind in der Promotionsordnung Ihrer Fakultät geregelt.
Sie haben die Möglichkeit, sich eine solche Disputation bei anderen Promovierenden schon mal anzuschauen und zuzuhören. Dazu fragen Sie vorab die / den Promovend*in, ob sie / er / * einverstanden ist, dass Sie zuschauen. Ein solcher Eindruck kann sehr klärend und beruhigend für die Vorbereitung Ihrer eigenen Disputation sein.
Unterstützung durch die GGG
Bei der GGG sind Sie automatisch Mitglied, sobald Sie zur Promotion in einem der Promotionsprogramme, an der Juristischen, Sozialwissenschaftlichen oder Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zugelassen worden sind.
Wir bitten Sie, unseren Fragebogen an die GGG zu schicken und bei Veränderungen zu aktualisieren, damit wir Sie erreichen können. Diese Daten werden vertraulich und nur innerhalb der GGG verwendet.
Mit der Mitgliedschaft sind keine weiteren Pflichten verbunden. Sie haben vielmehr Zugang zu:
- dem Kursprogramm der GGG,
- den Fördermaßnahmen der GGG
- Beratungsnetzwerk für Promovierende.
Einen Überblick über das Team der GGG, unsere Angebote und ggf. Bewerbungsfristen finden Sie auf der Homepage der GGG und im vorliegenden Newsletter. Wenn Sie bei der GGG angemeldet sind, bekommen Sie den Newsletter automatisch. Sollte dies nicht der Fall sein, schicken Sie uns eine E-Mail – z.B. wenn Sie als Mitarbeiter*in dieser Universität den Newsletter ebenfalls erhalten möchten.