Themenschwerpunkt Compliance: Korruptionsprävention (in German)

Im Bereich der Compliance ist die Korruptionsprävention ein typisches Handlungsfeld. Antikorruption umfasst alle gesetzlichen, strukturellen und organisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung, Aufdeckung und Bestrafung von Machtmissbrauch und Bestechung.

Ziel ist es, die Integrität unserer Universität zu wahren, das Vertrauen der Gesellschaft zu sichern, wirtschaftliche Wettbewerbsverzerrungen sowie rechtliche Risiken, Bußgelder und Reputationsverluste durch gezielte Prävention zu vermeiden.

Hierzu haben wir uns neben den Gesetzen (§§ 331 und 332 StGB) und Richtlinien (Niedersächsische Antikorruptionsrichtlinie) auch eine eigene Richtlinie (Antikorruptionsrichtlinie der Universität Göttingen) und freiwillige Verhaltenskodizes gegeben.

Alle Beschäftigten können mitwirken, indem sie Vorbild sind und durch ihr Verhalten zeigen, dass sie Korruption und deren Begleitdelikte im engen sowie im weitesten Sinne weder dulden noch unterstützen. Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit verdienen weder Solidarität noch Kollegialität!

Fördern Sie alle Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung, insbesondere auch durch den Hinweis auf unsere Antikorruptionsrichtlinie und die Informationen auf der Seite des Antikorruptionsbeauftragten.

Ein wesentlicher Teil der Korruptionsprävention ist die Beratung. Der Antikorruptionsbeauftragte berät Sie unter anderem auch zu Fragen, wie: Entgegennahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoring sowie zum Thema Umgang mit Vorteilen.

Die meisten Beschäftigten werden früher oder später mit der Fragestellung der Vorteilsannahme konfrontiert. Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes dürfen grundsätzlich keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile in Bezug auf ihr Amt oder ihre Tätigkeit annehmen. Sie dürfen derartige Leistungen auch nicht fordern oder sich versprechen lassen. 

Hier geht es zum Beispiel um das Präsent von Kund*innen, Studierenden oder von Vertriebsmitarbeiter*innen und -partner*innen. Es können aber auch Einladungen zu Veranstaltungen (zum Beispiel Sport oder Theater) oder Gefälligkeiten sein.      

Hier finden Sie als erste Orientierung ein sehr gutes Merkblatt zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken und sonstigen Vorteilen mit Fallbeispielen auf der Seite des Antikorruptionsbeauftragten.

Informieren Sie Ihre Vorgesetzten und den Antikorruptionsbeauftragten bei Anhaltspunkten für korruptes Verhalten sowie beim Erkennen problematischer oder fehlerhafter Organisationsstrukturen, die Korruption, sonstige Vorteilsnahme oder rechtswidriges Verhalten begünstigen.

Für Beratung, Fragen, Hinweise oder Verbesserungsvorschläge wenden Sie sich bitte an

Ralf Buhre
Antikorruptionsbeauftragter der Universität Göttingen (ohne UMG)
Abteilung Wissenschaftsrecht und Trägerstiftung
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Telefon: (0551) 39-28093
E-Mail: antikorruption@uni-goettingen.de
Internet: www.uni-goettingen.de/akb