Neufestlegung Verfahrensanweisung Zentraler Einkauf / Redefinition of procedural guidelines for central purchasing (in German)

Aufgrund einer Änderung der Wertgrenzen im Rahmen der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) ist die Verfahrensanweisung Zentraler Einkauf mit Beschluss des Präsidiums vom 10. September 2025 angepasst worden, um die aktuellen Schwellenwerte und die sich daraus ergebenden vergaberechtlichen Vorgaben für alle Beschaffungsmaßnahmen abzubilden.

Kurzübersicht:

  • Die Direktauftragsgrenze wird von bisher 1.000 Euro (Liefer- und Dienstleistungen) beziehungsweise 3.000 Euro (Bauleistungen) ohne Umsatzsteuer einheitlich auf 20.000 Euro ohne Umsatzsteuer angehoben.
  • Bei den vereinfachten Vergabeverfahren beträgt die Wertgrenze im Liefer- und Dienstleistungsbereich für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben fortan 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Im Bereich der Bauleistungen sind nunmehr beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro sowie freihändige Vergaben bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro jeweils ohne Umsatzsteuer möglich.

Ergänzende Hinweise:

Für Beschaffungsmaßnahmen über 20.000 Euro netto und bei den unter Punkt zwei der Verfahrens-anweisung Einkauf benannten Warengruppen ist der Zentrale Einkauf grundsätzlich in die Beschaffungsmaßnahmen zu involvieren. In diesem Zusammenhang weisen wir außerdem noch auf die erforderliche Umsetzung einer vergaberechtskonformen Ausgestaltung von Aufforderungen zur Angebotsabgabe / Preisanfragen hin.


Due to a change in the value limits within the framework of the Lower Saxony Value Limits Ordinance (NWertVO), the Central Purchasing Procedure was amended by resolution of the Presidential Board on 10 September 2025 in order to reflect the current threshold values and the resulting public procurement law requirements for all procurement measures.