Neuregelung der Schadensabwicklung mit dem Land, rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 / New regulation of claims settlement with the state, with retroactive effect from 1 January 2024 (in German)
Rückwirkend zum 1. Januar 2024 hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) per Erlass vom 2. September 2024 den Schadensersatz zwischen dem Land Niedersachsen und den nachgeordneten Institutionen neu geregelt. Schadensersatzforderungen für Schäden am Eigentum der Universität, die im Einzelfall weniger als 10.000 Euro netto betragen, werden seitdem nicht mehr durch das Land Niedersachsen erstattet.
Weiterführende Informationen finden Sie im Intranet unter https://intern.uni-goettingen.de/gebaeudemanagement/SitePages/Schadensmeldung.aspx?web=1.