Modernisierung der Reisekostenverordnung / Modernisation of travel expenses regulation (in German)
Die Niedersächsische Landesregierung hat die Niedersächsische Reisekostenverordnung (NRKVO) modernisiert, um sowohl die gestiegenen Kosten im Rahmen von Dienstreisen zu berücksichtigen als auch die Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit weiter zu fördern.
Zu den Änderungen zählen:
- Wegstreckenentschädigung bei der Nutzung privater Kraftfahrzeuge für Dienstreisen
Vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Energiekosten wurden die Erstattungsbeträge für Dienstreisen mit einem privaten Kraftfahrzeug bereits für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 angehoben. Diese Regelungen gelten nun unbefristet.
Die „große“ Wegstreckenentschädigung bei Vorliegen eines erheblichen dienstlichen Interesses an der Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs wird dauerhaft von 30 Cent/km auf 38 Cent/km angehoben. Die „große“ Wegstreckenentschädigung wird beispielsweise angewendet, wenn kein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel zur Verfügung steht.
Die „kleine“ Wegstreckenentschädigung gilt für Fälle, in denen die Nutzung eines privaten Fahrzeugs ohne nähere Begründung genehmigt wird. Sie wird dauerhaft von 20 Cent/km auf 25 Cent/km angehoben. Der angehobene Höchstbetrag der „kleinen“ Wegstreckenentschädigung von 100 Euro je Dienstreise auf 125 Euro wurde ebenfalls entfristet.
- Erstattung für Übernachtungskosten
Bisher konnten Hotelkosten grundsätzlich bis zu einem Betrag von 80 Euro pro Nacht erstattet werden. Höhere Kosten wurden nur in unvermeidbaren Einzelfällen übernommen. Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Preise wird der begründungsfreie Betrag auf 100 Euro angehoben.
- Benutzung privater Fahrräder, E-Bikes und privater E-Scooter für Dienstreisen
Um Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit zu fördern, wird die Wegstreckenentschädigung für Fahrten mit privaten Fahrrädern von 5 Cent auf 10 Cent pro Kilometer verdoppelt. Dieser Betrag wird auch bei der Nutzung privater E-Bikes und E-Scooter erstattet.
- Erstattungsmöglichkeiten der Kosten für private BahnCards, Netz- und Zeitkarten
Um einen weiteren Anreiz zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu setzen und damit den Zielen der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen, wird die hälftige Erstattung für private BahnCards 25, Netz- oder Zeitkarten für Dienstreisen ermöglicht. Dies gilt auch für das so genannte Deutschlandticket. Voraussetzung ist, dass sich die Reisekostenvergütung um einen Betrag verringert hat, der mindestens der Hälfte der Anschaffungskosten entspricht.
Weiterhin gelten die bereits bestehenden Regelungen für die volle Erstattung privater BahnCards, Netz- und Zeitkarten, wenn die Reisekosten mindestens den Anschaffungskosten entsprechen. Die Anschaffungskosten für die BahnCard 50 und die BahnCard 100 werden weiterhin bis zu den Anschaffungskosten einer BahnCard Business der nächstniedrigen BahnCard anteilig erstattet, wenn sich die Reisekostenvergütung um einen Betrag verringert hat, der den Anschaffungskosten dieser niedrigeren Karte entspricht.
Die Änderungen werden in der kommenden Zeit in das Lucomformular „Genehmigung und Abrechnung einer Dienstreise“ eingearbeitet.
The Lower Saxony state government has modernised the Lower Saxony Travel Expenses Ordinance (NRKVO) in order to take into account the increased costs of business trips and to further promote environmental compatibility and sustainability.