Finanzabteilung: Notwendige Arbeiten für den Jahresabschluss per 31. Dezember 2024 (in German)

Mit dem hier verlinkten Schreiben informiert die Finanzabteilung über Termine und Fristen für Ihre Jahresabschlussarbeiten 2024. Die dort aufgeführten Tätigkeiten sollten möglichst schon vor dem 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein, um Fehlinterpretationen zum Beispiel durch unrichtige Obligos zu vermeiden.

Zu überprüfen sind:

  • die Budgets und Budgetänderungen
  • die sachgerechte Zuordnung der Aufwendungen und des Anlagevermögens zu Kostenstellen beziehungsweise Innenaufträgen
  • die Zuordnung des Personals zu Kostenstellen beziehungsweise Innenaufträgen insbesondere bei den Betrieben gewerblicher Art
  • ob Innenaufträge abgeschlossen werden können 
  • die Erträge und Buchungen der Budgeterhöhenden Einnahmen (BEE)
  • sowie die Obligos (Bericht Belegjournal, Variante OBLIGO GESAMT),

da aus diesen Daten „automatisch“ das Restbudget 2024 ermittelt und nach 2025 übertragen wird. 

Das Schreiben enthält auch eine detaillierte Übersicht zu den Fristen rund um den Jahreswechsel, unter anderm Reisekostenabrechnungen (8. November 2024), Eingangsrechnungen (6. Dezember 2024), Zahlungsbegleitdokumente (19. Dezember 2024).