Informationen zum Deutschlandticket (49-Euro-Ticket) im Zusammenhang mit Dienstreisen / Information on the Deutschlandticket (49-euro ticket) in connection with business trips (in German)
Mit Blick auf den gesetzlichen Vorrang, den das Landesreisekostengesetz (NRKVO) regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln einräumt, wird darauf hingewiesen, dass die dienstliche Verpflichtung, privat angeschaffte Fahrkarten und Bahncards auch für dienstliche Fahrten einzusetzen, auch für das Deutschlandticket (49-Euro-Ticket) gilt.
Mit dem Deutschlandticket gibt es seit dem 1. Mai 2023 die Möglichkeit, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bundesweit für einen Betrag von 49 Euro pro Monat zu nutzen. Das Deutschlandticket kann bundesweit in allen U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbussen sowie im Schienennahverkehr (Regionalbahn, Regionalexpress) eingesetzt werden.
Die Einführung des Deutschlandtickets wirkt sich im Zusammenhang mit Dienstreisen reisekostenrechtlich wie folgt aus:
Die Kosten eines nicht aus dienstlichen Gründen gekauften Deutschlandtickets können auf Antrag erstattet werden, wenn sie sich durch ihren Einsatz im Rahmen einer Dienstreise oder in der Summe mehrerer Dienstreisen im monatlichen Geltungszeitraum vollständig amortisiert haben. Eine teilweise Erstattung der den Dienstreisenden tatsächlich für das Deutschlandticket entstandenen Kosten ist hingegen nicht möglich. Die reisende Person ist selbst dafür verantwortlich, dass das Deutschlandticket-Abo rechtzeitig gekündigt wird.
Die Erstattung der monatlichen Anschaffungskosten erfolgt bei vollständiger Amortisierung im Rahmen einer einzelnen Dienstreise im Abrechnungsprozess (Lucom) zur Dienstreise.
Falls der Gesamtbetrag des Deutschlandtickets erst durch mehrere Dienstreisen in einem Kalendermonat erreicht wird, kann auf formlosen Antrag (siehe Formularcenter im Intranet) unter Angabe der Vorgangsnummern zu den durchgeführten Dienstreisen im Nachhinein erstattet werden, wenn sich der Betrag erst in Summe mehrerer Dienstreisen im monatlichen Geltungszeitraum vollständig amortisiert hat. Dem Antrag ist ein Zahlungsnachweis für das Deutschlandticket beizufügen und als Gesamtpaket an die Reisekostenstelle zur Abrechnung zu senden.
Die Abrechnung kann nur innerhalb der üblichen Sechs-Monate-Regelung für Reisekostenabrechnungen erfolgen.
In view of the legal priority that the State Travel Expenses Act (NRKVO) gives to regularly scheduled means of transportation, it is pointed out that the official obligation to use privately purchased tickets and railcards for official travel also applies to the Deutschlandticket (49-Euro-Ticket).