Neue Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis – Ombudsstelle veröffentlicht Jahresbericht 2025 / New regulations to ensure good scientific practice – Ombudsman’s Office publishes 2025 annual report (in German)
Der Senat der Universität Göttingen hat im März eine Neufassung der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beschlossen, die die bisher geltende Fassung aus dem Jahr 2021 ersetzt. Und die Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis hat ihren Jahresbericht 2025 veröffentlicht.
Die neue Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wurde am 2. April 2026 in den Amtlichen Mitteilungen der Universität veröffentlicht. Im Zuge der Überarbeitung wurden die bestehenden GWP-Regeln in einzelnen Punkten erweitert. Dies betrifft zum Beispiel das Transparenzgebot beim Einsatz von KI-Tools sowie die Aufnahme einer Definition von Machtmissbrauch als Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis. Darüber hinaus wurden Verfahrensaspekte des Ombudswesens präzisiert, insbesondere im Hinblick auf die Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung von Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Die Ordnung ist für alle an der Universität wissenschaftlich Tätigen verbindlich. Eine englische Übersetzung der Ordnung folgt in Kürze. Eine Neuauflage der die Ordnung erläuternden Broschüre „Ein Orientierungsrahmen für die gute wissenschaftliche Praxis“ ist in Vorbereitung. Für Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis steht Ihnen die Leitung der Ombudsstelle, Dr. Katharina Beier, zur Verfügung.
Darüber hinaus hat die Ombudsstelle ihren Jahresbericht 2025 veröffentlicht. Der Jahresbericht dokumentiert in anonymisierter Form die durchgeführten Beratungen zu GWP-Anfragen und Konflikten. Darüber hinaus enthält er Reflexionen zu ausgewählten Themen der GWP und dokumentiert die im Jahr 2025 durchgeführten präventiven Maßnahmen. Die Ombudsstelle steht allen wissenschaftlich Tätigen für eine vertrauliche Beratung zur Verfügung.
In March, the Senate of the University of Göttingen adopted a revised version of the Regulations on Good Academic Practice, which replaces the previous version from 2021. These regulations are binding on all members of the academic staff at the university. An English translation of the regulations will follow shortly. The Ombudsman’s Office for Good Academic Practice has also published its 2025 annual report. (both websites in German)